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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20a;Rechtssatz
An der Beurteilung eines Kraftfahrzeugs als Personenkraftwagen bzw Kombinationskraftwagen ändert auch die Tatsache nichts, daß durch den Einbau von zusätzlichen Sitzplätzen eine Beförderungsmöglichkeit für acht Personen (ohne Fahrzeuglenker) vorhanden ist, weil es auch Kraftfahrzeuge gibt, die zweifellos als Personenkraftwagen anzusehen sind, mehr als zwei Sitzreihen aufweisen und daher auch für die Beförderung von sechs bis acht Personen (ohne Fahrzeuglenker) zugelassen sind (Hinweis: E 26.11.1985, 84/14/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140031.X03Im RIS seit
20.11.2000