RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0060

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1972 §23 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf den künstlerischen Charakter der Darbietung sind unzulässig (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140060.X02

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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