RS Vwgh 1995/12/12 95/08/0155

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §44 Abs1 idF 1994/314;
AlVG 1977 §44;
AlVG 1977 §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0243 E 8. März 1984 VwSlg 11351 A/1984 RS 5

Stammrechtssatz

Beim gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 44 AlVG 1977 handelt es sich um einen räumlich personalen Bezug, für den einerseits der Wille, seine Lebensbeziehungen bis auf weiteres mit einem bestimmten Ort zu verbinden, und anderseits der Umstand charakteristisch ist, dass diese Beziehungen auch tatsächlich mit dem Aufenthaltsort verknüpft werden (Hinweis E 22.1.1974, 372/72 und E 17.11.1983, 3678/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080155.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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