RS Vwgh 1995/12/13 91/10/0082

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Hat eine Nichtwaldfeststellung nach § 5 Abs 2 ForstG 1975 zur Voraussetzung, daß nach Ende des Beobachtungszeitraumes "inzwischen" und damit jedenfalls im Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine Neubewaldung erfolgt ist, dann gilt dies umso mehr für die Beurteilung, ob Wald vorliegt, im Rodungsverfahren.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100082.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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