RS Vwgh 1995/12/14 93/07/0181

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §2 Z3;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/12/13 92/07/0051 2

Stammrechtssatz

Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei Gebührenfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070181.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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