RS Vwgh 1995/12/14 93/07/0128

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1452;
VwRallg;

Rechtssatz

Ersitzung iSd § 1452 ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ersitzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070128.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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