RS Vwgh 1995/12/14 94/18/0791

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1995
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §140;
ABGB §144;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
FrG 1993 §20 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausf, daß die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ein minderjähriges Kind im konkreten Fall einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Eltern-Kind-Beziehung darstellt, daß seine Auswirkungen auf die Lebenssituation des Fremden und seiner Familie schwerer wiegen als die bedeutenden Folgen der Abstandnahme von seiner Erlassung (hier: die Eltern des 16 Jahre alten Fremden leben legal in Österreich; es kann von ihnen nicht verlangt werden, daß sie zur erforderlichen umfassenden persönlichen Betreuung des Minderjährigen ua zur Wahrung seines körperlichen Wohles bzw seiner Gesundheit und der Entfaltung seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Kräfte ebenfalls das Bundesgebiet verlassen, über den Fremden wurde ein Aufenthaltsverbot nach § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 verhängt; außerdem Verstoß gegen die für die Einreise und den Aufenthalt von Fremden maßgeblichen Normen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180791.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten