RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0180

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
55 Wirtschaftslenkung

Norm

B-VG Art139 Abs6;
B-VG Art140 Abs7;
HartkäsetauglichkeitsV 1975;
MOG 1985 §13 Abs2;
MOG 1985 §14 Abs2;
MOG 1985 §17;
MOG 1985 §5;
MOG 1985 §68 Abs3;

Rechtssatz

Die Anlaßfallwirkung des E des VfGH vom 3.12.1991, G 140-144/91 ua, welches keinen Ausspruch enthält, daß die als verfassungswidrig und gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen auch in anderen als den Anlaßfällen nicht mehr anzuwenden seien, erstreckt sich zwar auf das Verfahren desselben Bf zur allfälligen Rückforderung des Siloverzichtszuschlages betreffend die Jahre 1984 und 1985 (die diesbezügliche Individualbeschwerde beim VfGH war einer der Anlaßfälle), nicht aber auf das hier beschwerdegegenständliche Verfahren betreffend das Jahr 1986. Die durch das genannte Erkenntnis des VfGH betroffenen Gesetzesbestimmungen und Verordnungsbestimmungen sind daher im Beschwerdefall anwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X10

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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