RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0179

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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L34005 Abgabenordnung Salzburg
L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §29 Abs2 litb;
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;
LAO Slbg 1963 §24 Abs2 litb;

Rechtssatz

Eine die Voraussetzung des § 24 Abs 2 lit b Slbg LAO erfüllende Geschäftsstelle setzt voraus, daß der Unternehmer dem eine Betriebsstätte zugerechnet werden soll, eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über diese Räumlichkeiten besitzt (Hinweis: Stoll, BAO I 398). Darüberhinaus ist gefordert, daß die Betriebsstätte entweder dem Unternehmer selbst, oder aber seinem ständigen Vertreter zur Ausübung des Gewerbes dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170179.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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