RS Vwgh 1995/12/15 95/11/0156

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §73 Abs2;
AVG §73 Abs3;
KFG 1967 §75 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0266 2

Stammrechtssatz

Die Entscheidungspflicht des im Devolutionsantrag als säumig bezeichneten LH entsteht erst mit Zustellung des den ersten (zulässigen) Devolutionsantrag abweisenden Bescheides der belBeh. Daher beginnt auch die Entscheidungsfrist neu zu laufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110156.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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