RS Vwgh 1995/12/15 94/17/0180

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Veröffentlicht am 15.12.1995
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Index

53 Wirtschaftsförderung
55 Wirtschaftslenkung

Norm

HartkäsetauglichkeitsV 1975;
MOG 1985 §17;
MOG 1985 §3;
MOG 1985 §5;
MOG 1985 §68 Abs3;
StruktVG 1969 §1 Abs2;
StruktVG 1969 §1 Abs5;

Rechtssatz

AusfzF, ob die sich aus dem MOG 1985 ergebenden Rechte und Pflichten (hier Rückforderung von Siloverzichtszuschlägen) durch die Einbringung eines Teilbetriebes einer Molkereigenossenschaft als Sacheinlage in eine andere Molkereigenossenschaft auf die aufnehmende Genossenschaft übergehen, wobei zunächst zwischen Sachverhalten zu unterscheiden ist, die sich vor der Einbringung verwirklicht haben und solchen, die sich erst nach der Einbringung verwirklichen (hinsichtlich der Zeit vor der Einbringung kann von einem Wechsel der Gläubigerstellung und Schuldnerstellung nur dann ausgegangen werden, wenn dieser Übergang durch eine gesetzliche Vorschrift gedeckt ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170180.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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