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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs1;Rechtssatz
Das aus § 2 Abs 1 VVG ableitbare Schonungsprinzip verpflichtet die Vollstreckungsbehörde nicht, mit der Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages nach § 4 Abs 2 VVG solange zuzuwarten, bis der Verpflichtete anstelle der aufgetragenen Sanierung den Abbruch des Objektes beantragt und schließlich von der erteilten Bewilligung Gebrauch macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050249.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012