RS Vwgh 1995/12/20 90/12/0125

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;
BDG 1979 §51 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Dienstbehörde - gestützt auf ein Sachverständigengutachten, das von einer Krankheit des Beamten ausgeht, die dessen Pflicht zur Dienstleistung aufhebt - deshalb den "Krankenstand" des Beamten vor der Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens anordnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990120125.X07

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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