RS Vwgh 1995/12/20 94/12/0183

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §85e Abs1;
PG 1965 §5 Abs1 litb;
PG 1965 §5 Abs3;

Rechtssatz

Da die Ergänzungszulage nach § 85e GehG an sich ruhegenußfähig ist, ist bei der Feststellung der Ruhegenußbemessungsgrundlage die Ergänzungszulage in der tatsächlich im Aktivverhältnis zuletzt rechtmäßig bezogenen Höhe maßgebend und hat die Regelung des § 5 Abs 3 PG für die Ermittlung dieser Höhe beim Vergleich der Schematas auf beiden Seiten außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120183.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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