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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
DP §76;Rechtssatz
Da der Beamte nach Abweisung seines Antrages auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand durch den angefochtenen Bescheid durch einen späteren Bescheid in den zeitlichen Ruhestand versetzt wurde und eine auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung rückwirkende Pensionierung aufgrund eines aufhebenden Erkenntnisses durch den VwGH mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht käme, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120103.X01Im RIS seit
28.03.2001