RS Vwgh 1995/12/20 94/12/0103

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

DP §76;
DP/Stmk 1974 impl;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Da der Beamte nach Abweisung seines Antrages auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand durch den angefochtenen Bescheid durch einen späteren Bescheid in den zeitlichen Ruhestand versetzt wurde und eine auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung rückwirkende Pensionierung aufgrund eines aufhebenden Erkenntnisses durch den VwGH mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht käme, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120103.X01

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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