RS Vwgh 1995/12/21 95/07/0160

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Index

L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §11 Abs2;
GSLG Slbg §13 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Von einem Vorteil iSd § 13 Abs 3 Slbg GSLG kann nicht schon bei jeder Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand gesprochen werden, wenn auch der Ist-Zustand den Bedürfnissen des Grundstückeigentümers in ausreichendem Maße entsprochen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070160.X05

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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