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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0032 1Stammrechtssatz
In der Antragstellung auf Verlängerung eines Reisepasses kann eine Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates des Asylwerbers iSd Genfer Konvention liegen (hier: Warum darin keine Unterschutzstellung gelegen sein sollte, kann mit Vermutungen spekulativer Art betreffend der Motive eines Staates, politisch Verfolgter durch Ausstellung eines Reisepasses habhaft zu werden, nicht widerlegt werden; Hinweis E 20.9.1985, 85/01/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994200824.X01Im RIS seit
20.11.2000