RS Vwgh 1996/1/16 94/20/0824

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Veröffentlicht am 16.01.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0032 1

Stammrechtssatz

In der Antragstellung auf Verlängerung eines Reisepasses kann eine Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates des Asylwerbers iSd Genfer Konvention liegen (hier: Warum darin keine Unterschutzstellung gelegen sein sollte, kann mit Vermutungen spekulativer Art betreffend der Motive eines Staates, politisch Verfolgter durch Ausstellung eines Reisepasses habhaft zu werden, nicht widerlegt werden; Hinweis E 20.9.1985, 85/01/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994200824.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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