RS Vwgh 1996/1/23 95/08/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §2 Abs1;
HKG 1946 §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0182 E 14. Mai 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Die Kammermitgliedschaft hängt nicht von der Ausübung der Berechtigung zum selbständigen Betrieb der in § 3 Abs 2 HKG genannten Unternehmungen, noch von der tatsächlichen Erfassung der Kammermitgliedschaft durch die Kammern ab (Hinweis E 19.2.1991, 89/08/0210).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080206.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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