RS Vwgh 1996/1/23 92/14/0034

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Insoweit Zahlungen - wenn auch allenfalls nur in untergeordnetem Ausmaß - betrieblich und nicht durch ein Naheverhältnis zwischen Gesellschaft und Vorteilsempfänger veranlaßt sind, bleibt für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140034.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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