RS Vwgh 1996/1/23 95/14/0084

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Veröffentlicht am 23.01.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Zuschuß durch den Dritten an den Abgabepflichtigen und dem fremden Leistungaustausch (zwischen dem Abgabepflichtigen und dem Leistungsempfänger) nicht vor, so muß geprüft werden, ob nicht ein Leistungsaustausch zwischen dem Zuschußempfänger und dem Zuschußgeber vorliegt. Im allgemeinen ist es nicht üblich, Zuwendungen unentgeltlich zu gewähren (Hinweis E 17.9.1990, 89/14/0071).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140084.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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