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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Zuschuß durch den Dritten an den Abgabepflichtigen und dem fremden Leistungaustausch (zwischen dem Abgabepflichtigen und dem Leistungsempfänger) nicht vor, so muß geprüft werden, ob nicht ein Leistungsaustausch zwischen dem Zuschußempfänger und dem Zuschußgeber vorliegt. Im allgemeinen ist es nicht üblich, Zuwendungen unentgeltlich zu gewähren (Hinweis E 17.9.1990, 89/14/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140084.X02Im RIS seit
07.06.2001