RS Vwgh 1996/1/24 93/13/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Dem Abgabepflichtigen aus der von ihm behaupteten schleppenden Zahlungsmoral seiner Kunden erwachsende finanzielle Unzukömmlichkeite auf den Abgabengläubiger zu überwälzen und eine von ihm als erforderlich erachtete Modernisierung seines Unternehmens zu Lasten fälliger Abgabenansprüche zu finanzieren, waren Ansinnen, die keine Umstände begründen konnten, welche das Tatbestandsmerkmal erheblicher Härte in der sofortigen vollen Abgabenentrichtung erfüllt hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130172.X03

Im RIS seit

12.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten