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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2Stammrechtssatz
Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120084.X03Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012