RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0084

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120084.X03

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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