RS Vwgh 1996/1/24 94/13/0069

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207;
BAO §238;
BAO §80 Abs1;
BAO §81 Abs1;
BAO §9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage der Entstehung des Abgabenanspruches ist nur für die Frage der Bemessungsverjährung von Bedeutung. Da es sich jedoch bei der Erlassung eines Haftungsbescheides um eine Einhebungsmaßnahme handelt, ist für die Frage nach der Zulässigkeit eines Haftungsbescheides die Einhebungsverjährung gem § 238 BAO maßgebend, welche aber auf die Fälligkeit der Abgabe abstellt (Hinweis Ritz, BAO, Kommentar, S 516).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130069.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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