RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0026

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Rechtssatz

Die Rechtsauffassung, daß ein Beamter, der um eine Versetzung in einen bestimmten Ort angesucht hat, durch eine Versetzung in einen anderen Ort keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil erleidet, ist durch das Gesetz (insb § 38 Abs 3 BDG 1979) nicht gedeckt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120026.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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