RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §76 Abs1;
DVV 1981 §1 Abs1 Z19;

Rechtssatz

§ 1 Abs 1 Z 19 DVV bildet nicht die Grundlage für die Erlassung eines Feststellungsbescheides durch die Dienstbehörde, mit dem die ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Pflegefreistellung festgestellt wird. Aus Wortlaut und Systematik dieser Bestimmung folgt nämlich, daß es sich um eine Zuständigkeitsregelung handelt. Ein von der subjektiv-rechtlichen Interessenlage losgelöstes allgemeines Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides in Angelegenheit Pflegefreistellung bzw ein öffentliches Interesse kann aus dieser Zuständigkeitsregel zu Recht nicht abgeleitet werden (Hinweis E 18.10.1972, 65/78). Zulässig ist nach § 1 Abs 1 Z 19 DVV zB die Erlassung eines Feststellungsbescheides durch die Dienstbehörde nach § 76 BDG 1979 über eine KÜNFTIGE Pflegefreistellung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120103.X01

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten