RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0084

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §40 Abs2;

Rechtssatz

Ein von "Desinteresse und Passivität" geprägtes einmaliges Verhalten bei einer Amtshandlung rechtfertigt unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen des Beamten noch nicht iS einer Erfolgshaftung für die weiteren Geschehnisse bei dieser Amtshandlung den Vertrauensentzug und damit ein wichtiges dienstliches Interesse an der Abberufung des Beamten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120084.X08

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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