RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0143

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

DP §23 Abs3;
DP/Stmk 1974 impl;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Rechtssatz

§ 23 Abs 3 DP sieht eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit nur bezogen auf den Umstand der Ladung eines Beamten vor Gericht oder vor eine Verwaltungsbehörde zur Aussage vor. Erst wenn dieser Sachverhalt verwirklicht ist, sind die anderen Tatbestandserfordernisse des § 23 Abs 3 DP zu prüfen und wäre allenfalls die vorgesehene Interessenabwägung vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120143.X01

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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