RS Vwgh 1996/1/24 93/13/0169

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs2;

Rechtssatz

Verfügt der Abgabepflichtige über das ihm aus Rumänien zugekommene Vermögen, dann ist die Herkunft der Mittel für die getätigten Einlagen nicht ungeklärt, sodaß der von der Behörde gesehene Grund zur Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs 2 BAO nicht bestand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130169.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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