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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs2;Rechtssatz
Verfügt der Abgabepflichtige über das ihm aus Rumänien zugekommene Vermögen, dann ist die Herkunft der Mittel für die getätigten Einlagen nicht ungeklärt, sodaß der von der Behörde gesehene Grund zur Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs 2 BAO nicht bestand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130169.X01Im RIS seit
20.11.2000