RS Vwgh 1996/1/25 95/19/0020

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Veröffentlicht am 25.01.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Grundsätzlich stellt der Einsatz von Truppen keine Verfolgung dar, er kann jedoch in asylrechtlich relevante Verfolgung übergehen, wenn ein in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannter Grund vorliegt, welcher sich individuell auf die betreffende Person bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190020.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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