RS Vwgh 1996/1/25 95/07/0167

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Veröffentlicht am 25.01.1996
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Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2 Abs1 Z2;
GSLG Tir §2 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Beachtung der in § 2 Abs 1 lit b Tir GSLG angesprochenen öffentlichen Interessen ist Sache der Behörde. Ein subjektives Recht auf Wahrung dieser öffentlichen Interessen steht den Parteien eines Verfahrens betreffend die Einräumung eines Bringungsrechts nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070167.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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