RS Vwgh 1996/1/25 95/07/0130

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Veröffentlicht am 25.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs2 litb;
VwGG §49 Abs2;
VwGG §53 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/07/0131 95/07/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0661/68 E 21. Mai 1970 VwSlg 7796 A/1970 RS 5

Stammrechtssatz

Werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über mehrere Beschwerden, die dann miteinander verbunden werden, von der belangte Behörde inhaltlich gleichlautende, in Durchschrift hergestellte Gegenschriften vorgelegt, so sind diese Gegenschriften auch bei Berechnung des Kostenersatzes getrennt zu behandeln.

Schlagworte

Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070130.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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