RS Vwgh 1996/1/25 93/07/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1996
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage ist nach § 32 WRG bewilligungspflichtig, weil nach dem natürlichen Lauf der Dinge und der "allgemeinen praktischen Erfahrung des täglichen Lebens" bei einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der vorgeschalteten biologischen Kläranlage und einer nicht sachkundigen und fachkundigen Ausgestaltung und Abdichtung des nachgeschalteten Röhrichtbeetes von einer Versickerung von nicht (ausreichend) gereinigten Abwässern auszugehen wäre, welche eine mehr als geringfügige Auswirkung auf das Grundwasser bewirken würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070176.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten