RS Vwgh 1996/1/29 96/16/0014

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf die "Verfahrensergebnisse" und die Anführungen der Namen von einvernommenen Zeugen verfehlt die Beh ihre Verpflichtung, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und eine bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen klar und übersichtlich Zusammenzufassen (Hinweis E 25.4.1989, 2535/79).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160014.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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