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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit dem bloßen Hinweis auf die "Verfahrensergebnisse" und die Anführungen der Namen von einvernommenen Zeugen verfehlt die Beh ihre Verpflichtung, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und eine bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen klar und übersichtlich Zusammenzufassen (Hinweis E 25.4.1989, 2535/79).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160014.X03Im RIS seit
20.11.2000