RS Vwgh 1996/1/29 94/10/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §52;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Mangels einer Befundaufnahme und nachvollziehbarer fachlicher Schlußfolgerungen steht der Hinweis auf ein - nicht näher erörtertes - "agrarpolitisches Konzept" nicht auf der Ebene eines Sachverständigengutachtens iSd § 52 Abs 1 AVG.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100159.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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