RS Vwgh 1996/1/30 94/11/0089

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;
KJBG 1987 §30;
Nachtarbeit der Frauen 1969;

Rechtssatz

In Ansehung der Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften hat der Arbeitgeber ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüber hinaus alle sonstigen im konkreten Betrieb möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften sicherzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110089.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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