RS Vwgh 1996/1/31 95/03/0271

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §49 Abs1;
VStG §38;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Tatsache einer Zeugnisentschlagung ist schon ihrem Sinn und Zweck nach kein für die Beweiswürdigung verwertbarer Umstand.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030271.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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