RS Vwgh 1996/1/31 96/03/0001

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
AVG §69 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §137 Abs1;
ZSV §32 Abs3;

Rechtssatz

Daß ein Antrag auf Anordnung der Wiederaufnahme einer Flugunfallsuntersuchung iSd § 32 Abs 3 ZSV nicht unter § 69 Abs 1 AVG fällt, ergibt sich schon daraus, daß die dort normierte Voraussetzung eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nicht erfüllt sein kann. Es kann darin lediglich eine an die Behörde herangetragene Anregung erblickt werden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030001.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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