RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0188

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1401;
ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgt die Zahlung eines Geldbetrages in Erfüllung eines Anspruches des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber (hier:

Gewährung eines Geldbetrages anstelle der an sich zustehenden Zurverfügungstellung eines Dienstwagens), ist dieser Betrag als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG anzusehen, uzw unabhängig davon, ob ein anderer Dienstnehmer (hier: der diesen Dienstwagen in Anrechnung auf sein Gehalt erhalten hat) auf Anweisung des Dienstgebers diesen Geldbetrag geleistet hat (sogenannte Anweisung auf Schuld iSd § 1401 ABGB) oder nur über sein Konto als Zahlstelle (Durchgangsstelle) einer Überweisung des Dienstgebers gedient hat.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080188.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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