RS Vwgh 1996/2/20 93/13/0210

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34;
BAO §39 Z5;
BAO §41 Abs2;

Rechtssatz

Insbesondere auf Grund der Passagen in der Satzungsbestimmung "soweit es möglich oder erlaubt ist" und "Organisation ..., die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt", ist nicht sichergestellt, daß das Vermögen des Bf im Falle einer Auflösung oder Aufgabe einem nach § 34 BAO begünstigten Zweck erhalten bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993130210.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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