RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0275

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §76 Abs2;
AVG §37;
AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §68 Abs1;
BAO §198;
Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage Selbstversicherung 1990 §3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0276

Rechtssatz

§ 76 Abs 2 ASVG und § 3 Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage ASVG § 76 Abs 6 1990 binden die Beh bei Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten zwar nicht an die rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide des Versicherten, können allerdings - soweit nicht das Ermittlungsverfahren Anlaß zu Bedenken gibt oder solche Bedenken im Verfahren von einer Partei vorgetragen werden - als Beweismittel ausreichende Grundlage zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes sein.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080275.X03

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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