RS Vwgh 1996/2/20 94/13/0266

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Veröffentlicht am 20.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0020

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen (Hinweis E 30.6.1994, 94/15/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130266.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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