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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0020Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen (Hinweis E 30.6.1994, 94/15/0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130266.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008