RS Vwgh 1996/2/21 93/14/0167

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zur Verwirklichung einer fahrlässigen Abgabenverkürzung nicht erforderlich, daß Bücher und Aufzeichnungen von AbgPfl selbst geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993140167.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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