RS Vwgh 1996/2/21 94/14/0172

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;
BAO §303 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 91/13/0099 3

Stammrechtssatz

Der Abgabepflichtige wird in keinen Rechten verletzt, wenn die belangte Behörde die abweisende Entscheidung der Erstbehörde bestätigt, obwohl der Wiederaufnahmeantrag infolge Fehlens der für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit erforderlichen Angaben zurückzuweisen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994140172.X02

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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