RS Vwgh 1996/2/21 95/16/0161

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

UmgrStG 1991 §26 Abs3;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Befreiung von der Gesellschaftsteuer ist, daß das an die neu gegründete Personengesellschaft übertragene Vermögen ALS VERMÖGEN DES ÜBERTRAGENDEN länger als zwei Jahre bestanden hat. Es kommt nicht darauf an, ob das Übertragene Vermögen als solches einem Unternehmen (richtig: Betrieb) - unabhängig davon, wem dieses Vermögen zuzurechnen war - gedient hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160161.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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