RS Vwgh 1996/2/22 95/19/0472

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

25/01 Strafprozess
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §22 Abs2;
StPO 1975 §393 Abs2;
StPO 1975 §41 Abs2;

Rechtssatz

Die baren Auslagen eines einem Angeklagten nach § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers sind vom Bund (und nicht vom Ausschuß einer Rechtsanwaltskammer) zu vergüten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190472.X01

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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