RS Vwgh 1996/2/22 95/11/0302

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §1 Abs2 Z8;
AZG §28;

Rechtssatz

Durch die Bestellung zum Bevollmächtigten wurde der Beschuldigte nicht leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG, der in Ansehung seiner Person vom Geltungsbereich des AZG überhaupt ausgenommen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110302.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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