RS Vwgh 1996/2/22 95/11/0377

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs2;
SGG §12;
StGB §302 Abs1;

Rechtssatz

Der Versuch der Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt (durch das Anbot an die Sicherheitswacheorgane, ihnen im Falle der Abstandnahme von der Festnahme und Anzeige wegen des Verdachtes nach § 12 SGG das sichergestellte Suchtgift zu Verkaufszwecken zu überlassen) läßt nicht den Schluß zu, die betreffende Person werde aufgrund ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen der in Betracht kommenden Gruppe die Verkehrssicherheit gefährden (§ 66 Abs 1 lit a KFG) oder sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen (§ 66 Abs 1 lit b KFG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110377.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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