RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0216

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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64/02 Bundeslehrer

Norm

UPG 1988 §24 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Gespräche des unmittelbaren Vorgesetzten des Unterrichtspraktikanten und des Landesschulinspektors mit dem Unterrichtspraktikanten vermögen Feststellungen im Hinblick auf eine "nachweisliche Ermahnung" gem § 24 Abs 5 Z 3 UPG nicht zu ersetzen (Hinweis E 25.4.1991, 91/09/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100216.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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