RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0151

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, daß sich das aus dem geplanten Steinbruch abgebaute Material für den lokalen und regionalen Straßenbau und Flußbau sowie Hangsicherungen eignet und auch für diese Zwecke verwendet werden wird, reicht weder aus, um schon eindeutig ein öffentliches Interesse iSd § 17 Abs 3 ForstG 1975 erkennen zu können, noch zur Beantwortung der Frage, ob es sich dabei um ein das Interesse an der Walderhaltung übersteigendes öffentliches Interesse handelt (Hinweis E 30.3.1981, 3787/80 und E 26.2.1985, 84/07/0387, 0388).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100151.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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