RS Vwgh 1996/2/28 94/12/0144

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
BDG 1979 §56 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Feststellung des Inhaltes der Nebenbeschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines Versagungstatbestandes nach § 56 Abs 2 BDG 1979 geht es darum, deren typische Struktur einschließlich der Schwerpunkte und deren Umfang in groben Zügen zu erfassen, nicht aber darum, die Betätigung bis ins Detail nachvollziehbar darzulegen. Unterläßt es der Beamte bei den von Amts wegen zu führenden Ermittlungen überhaupt oder gehörig mitzuwirken, wird dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der Dienstbehörde zu berücksichtigen sein. Die trotz Aufforderung durch mangelhafte Mitwirkung des Beamten nicht erlangten Informationen sind in diesem Fall in der Regel durch Schätzungen zu ersetzen; bei der nachprüfenden Kontrolle wird dabei neben der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Schätzung gegeben waren, lediglich zu prüfen sein, ob ihr Ergebnis vertretbar ist, dh innerhalb der mit dieser Methode notwendigerweise verbundenen Toleranzgrenzen liegt.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120144.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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